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Archive for Aug. 2015

Recht auf Urlaub bei Umzug?

Der lang ersehnte und erwartete Umzug steht kurz bevor. Das neue Heim kann endlich bezogen werden. Doch bevor der Traum der neuen vier Wände gelebt werden kann, muss ein zentraler Aspekt geklärt werden: Der Umzug.
Dieser ist nicht nur körperlich anstrengend, sondern bedarf auch Zeit. Das Hab und Gut in Kisten verstauen, der Transport, der Aufbau und das Auspacken – dies alles sind Tätigkeiten, die auch Zeit beanspruchen, oft Tage. Damit ein Umzug möglichst reibungslos von der Bühne geht, bietet es sich an Arbeitsurlaub zu nehmen. Doch welches Recht auf Urlaub bei Umzug hat man eigentlich?

Grundsätzlich hat ein jeder Arbeiter, egal ob Teilzeitkraft oder Aushilfe Anspruch auf sogenannten ’normalen Erholungsurlaub‘. Dieser wird in Tagen oder Stunden definiert. Ein jeder Arbeiter kann seine Urlaubswünsche für den Erholungsurlaub beim Arbeitgeber einreichen. Dieser muss die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen versuchen. Auch wenn ein Umzug keine Erholung ist, so kann der Erholungsurlaub oder einige Tage von diesem für den eigenen Umzug genutzt werden.
Bei der Urlaubswunschberücksichtigung ist dem Arbeitgeber jedoch vorbehalten die Urlaubsvergabe nach sozialen Gesichtspunkten zu entscheiden. Die Dringlichkeit des Grunds spielt dabei meistens eine ausschlaggebende Rolle. Auch betriebsinterne Angelegenheiten können Grund für eine Nichtberechtigung des Urlaubsantrags sein. Hat man seinen Urlaub schon aufgebraucht oder wird der normale Erholungsurlaub verweigert, so hat man immer noch ein Recht auf Urlaub bei Umzug. Man kann Sonderurlaub beantragen. Der Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber regelt die Bestimmungen für Sonderurlaub. Daher ist es umbedingt ratsam vor Antragsstellung im Vertrag die Regelungen nachzuprüfen.
Vor allem in Tarifverträgen ist es üblich, dass Sonderurlaub für Umzug eingeräumt wird. In allen Fällen ist eine Überprüfung ratsam.

Anders gestaltet es sich, wenn der Umzug aus betrieblichen Gründen erfolgt, so u.a. mit der Versetzung in eine andere Stadt und dem Antritt einer neuen Stelle. Wird ein Umzug betrieblich notwendig, so steht dem Umziehenden gesetzlich mindestens ein Tag bezahlte Freistellung zu.

Grundsätzlich wird Umzug aus den Sonderurlaubsregelungen ausgeschlossen. Ein rechtlicher Anspruch besteht nicht. Ein Antrag kann dennoch gestellt werden. Je nach Unternehmen, Betrieb, Auslastung und Chef können die Entscheidungen für einen Urlaub bei Umzug variieren.

Recht auf Urlaub bei Umzug ist somit ein vielschichtiges Gebiet. Jeder Arbeiter hat ein anderes Recht auf Urlaub bei Umzug. Grundsätzlich ist das Recht auf Urlaub bei Umzug durch den Erholungsurlaub abgedeckt, bei Tarifverträgen und unternehmensbedingten Umzügen wird es durch Sonderurlaub und Freistellungen geregelt. Das beste Recht auf Umzugsurlaub besteht jedoch in einem guten und verständnisvollen, unterstützenden Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. denn ein verlängertes Wochenende für einen Umzug zu organisieren, ist in jedem guten Betrieb möglich.

Wohnortwechsel – Tipps und Tricks

Es gibt unterschiedlichste Gründe, warum der Wohnort gewechselt wird. Doch dies ist auch mit vielen Umständen verbunden, die es zu beachten gilt. Denn es reicht nicht aus, lediglich die Adresse zu ändern, es hängen viel mehr Formalitäten an dem Wohnortwechsel. Welche Gründe häufig zu einem Wohnortwechsel führen, was es zu beachten gilt und wie der Umzug möglichst reibungslos abläuft, wird nun erläutert.

Gründe für den Wohnortwechsel
Ein Wechsel des Wohnortes kann verschiedenste Ursachen haben. Häufig ist der Grund, dass eine bessere, oder besser bezahlte Arbeitsstelle, in Aussicht ist. Hier sollte jedoch zunächst alles mit dem neuen Arbeitgeber in trockenen Tüchern sein, bevor bei dem alten gekündigt wird und die Zelte im alten Wohnort abgebrochen werden. Auch der Partner kann ein Grund für einen Umzug sein und dies auf zweierlei Weisen. Zunächst, die positivere Seite, ist es, wenn zusammengezogen werden soll. Also kann es, gerade in dem Internetzeitalter, gut sein, dass die beiden Partner sich über das Internet kennengelernt und bis zu dem Zeitpunkt des Zusammenziehens eine Fernebeziehung gelebt haben. Da dies jedoch für viele Paare kein dauerhaft zufriendenstellender Zustand ist, muss also einer der beiden Partner den Wohnort wechseln. Die negative Variante ist es, dass eine Trennung stattgefunden hat und einer der beiden einen Weg gehen möchte. Ein weiterer Grund für einen Wohnortwechsel kann sein, dass man etwas Neues erleben möchte, eine neue Stadt, neue Leute, neue Umgebung. Dies bringt jedoch auch die Gefahr mit sich, dass man eben ganz alleine ist und niemanden, zumindest am Anfang, kennt der einem bei der ein oder anderen Sache behilflich sein könnte.

Was gilt es zu beachten, wenn der Wohnort gewechselt wird?
Ist der alte Mietvertrag fristgerecht gekündigt und ein neuer unterschrieben gilt es, die Formalitäten zu erledigen. So muss die neue Adresse bei der Krankenkasse, der Bank, dem Mobilfunkanbieter usw. angegeben werden, damit diese eine aktuelle Kontakt- und Rechnungsadresse haben. Auch die Zulassungsstelle es Pkws muss informiert werden, damit die Daten in dem Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief geändert werden. Des Weiteren muss das Einwohnermeldeamt des neuen Wohnortes aufgesucht werden. Um die Postsendungen, die eventuell noch an die alte Adresse geliefert werden, dennoch zu erhalten, sollte ein sogenannter Nachsendeauftrag gestellt werden. Es lohnt sich zudem, bei einem Umzug, nach einem günstigeren Stromanbieter zu suchen und die Preise zu vergleichen. Bei dem eigentlichen Umzug der Möbel, insbesondere bei Küchenumzug, sollte zuvor geplant werden, dass ausreichend helfende Hände und Transportfahrzeuge zur Verfügung stehen, um das Ganze schnell erledigt zu haben.

Wie zu erkennen ist, sind einige wichtige Dinge zu erledigen, die rund um den Umzug anfallen. Da dies mit vielen Formalitäten verbunden ist, sollte ein Umzug nicht aus einer Laune heraus geschehen, sondern gut überlegt sein.

Nachsendeauftrag – Tipps und Tricks

Der Nachsendeauftrag ist ein Service der Post. Hier werden bei einer neuen Adresse die Briefe, die noch an die alte Adresse gehen, mit einem Aufkleber versehen, der die neue Adresse enthält. So sieht man leicht, bei welchen Adressaten man noch nicht die neue Adresse angegeben hat. Hier kann man mit einem Nachsendeantrag verhindern, dass die Post an den Absender zurück geht mit dem Vermerk: Adressat unbekannt verzogen. Im Falle von wichtiger Post kann dies ganz schön ärgerlich sein. Der Nachsendeauftrag gilt für alle Personen, die zum Haushalt gehören.
Aber zum Beispiel auch bei einem Sterbefall kann die Post umgeleitet werden. Das gleiche gilt für einen zeitweiligen Aufenthalt an einem anderen Ort, wie ein längerer Urlaub oder auch einen Auslandaufenthalt.

Nachsendeauftrag bei Umzug
Bei einem Umzug ist der Nachsendeauftrag sehr wichtig. Denn die Post wird noch lange von den verschiedensten Adressaten an die alte Adresse geschickt, auch wenn man meint, alle wichtigen Menschen und Behörden informiert zu haben. Den Nachsendeantrag kann bequem online gestellt und auch verlängt werdem. Es gibt auch ein spezielles Servicetelefon um Aufträge und Änderungen anzugeben.
Bei einem Umzug sollte der Nachsendeantrag frühzeitig gestellt werden, die Post empfiehlt dies bis zu 3 Wochen vorher zu erledigen, damit er lückenlos funktioniert. Das Minimum ist aber 5 Tage vor dem Umzug. Man kann den Auftrag für verschiedene Zeiträume abschließen, so zum Beispiel für 6 Monate, 12 Monate oder auch für 24 Monate. Es besteht auch die Möglichkeit, den Auftrag zu verlängern, wenn man merkt, dass doch immer noch Post an die alte Adresse geht.

Nachsendeauftrag im Urlaub
Wenn man viel Post bekommt und niemanden hat, den man beauftragen kann, den Briefkasten zu leeren, kann man sich die Post auch in den Urlaubsort nachschicken lassen. Bei längeren Abwesenheiten von zu Hause ist dies empfehlenswert, da sonst unter Umständen wichtige Nachrichten verpasst werden. Außerdem lockt ein überquellender Briefkasten Einbrecher an und irgendwann geht ja auch die Post einfach nicht mehr rein. Die Nachsendung ins Ausland ist auch möglich, kann aber eventuell durch die jeweilige Auslandpost teurer werden, da in manchen Ländern ein extra Zustellgeld verlangt wird.

Was wird nachgesandt?
Bis auf wenige Ausnahmen wie zum Beispiel Zeitungen, auch Kunden- oder Mitgliedszeitschriften, werden alle normalen Briefsendungen nachgesandt. Auf Wunsch und gegen gesondertes Entgelt kann man sich auch Pakete und Päckchen nachsenden lassen. Allerdings gelten bei Nachsendungen ins Ausland noch mehr Einschränkungen, hier werden normale Briefe und Postkarten zugesendet.
Als Alternative zur Nachsendung ist bei kurzfristiger oder auch längerer Abwesenheit der Lagerservice der Post in einem Postfach eine gute Alternative, damit der Briefkasten nicht überquillt.