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Archive for Mrz. 2012

Beim Umzug auch an die GEZ denken

Zieht man in eine neue Wohnung, gehen den meisten Menschen ziemlich viele Gedanken durch den Kopf. Vor allem die Auswahl der Wandfarbe und die Aufstellung der Möbel spielen dabei eine große Rolle. Aber auch Behördengänge und Schriftwechsel mit dem Kabel- oder Telefonbetreiber und der GEZ begleiten einen Umzug.

Nach einem Wohnungswechsel sollte man sich bei einem Bürgeramt ummelden und den Umzug unbedingt der GEZ mitteilen. Denn schon mancher Verbraucher sei im Nachhinein von einer immensen Rechnung überrascht worden.

Personen, die ihre erste Wohnung beziehen, sollten sich bei der GEZ neu anmelden. Das geht relativ schnell und problemlos über ein Online-Formular. Ab 2013 gelten neue Beitragssätze, die das Gebühreneinzugssystem deutlich vereinfachen. So muss ab diesen Zeitpunkt nur noch ein Basisbetrag von 17,98€ bezahlt werden, unabhängig von Anzahl und Art der Geräte. Dies kommt vor allem Familien und Wohngemeinschaften entgegen.

Sie sollten sich überlegen, ob Sie der GEZ eine Einzugsermächtigung erteilen, denn in diesem Fall, gehen Sie allen Problemen aus dem Weg. Es sei denn, Sie entscheiden sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Wechsel Ihres Girokonto-Anbieters. Dann sollten Sie das der GEZ ebenso mitteilen.

Nur wenn Sie Ihre GEZ-Gebühren auf Rechnung bezahlen und Ihren Umzug nicht gemeldet haben, kann es problematisch werden. Werden diese an die alte Adresse geschickt und Sie sind dort, wegen Ihres Umzuges nicht anzutreffen, werden die Briefe als nicht zustellbar zurückgeschickt. Dann versucht die GEZ, Sie über das Einwohnermeldeamt ausfindig zu machen. Bis dann eine Rechnung an Ihre neue Adresse geschickt werden kann, können durchaus mehrere Monate vergehen. Und der Rechnungsbetrag läuft auf und wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt im Ganzen in Rechnung gestellt. Das löst dann bei vielen Verbrauchern Ärger aus.

Ihre Adressänderung können Sie ganz einfach auf der Homepage der GEZ in einem Onlineformular mitteilen. So sparen Sie Porto und den Weg zur Post. Wollen Sie Ihren Umzug und die veränderte Anschrift in einem Brief darlegen, sind Sie mit einem Einschreiben und Rückschein auf der sicheren Seite.

Haben Sie das Recht auf Sonderurlaub bei Umzug?

Für jeden ist der Umzug in eine neue Wohnung eine Herausforderung, bei der Termine koordiniert, Umzugskartons organisiert, der Haushalt verpackt und Behördenwege erledigt werden müssen. Diese Aufgaben hängen notwendigerweise mit einem Wohnungswechsel zusammen, lösen aber bei den meisten Menschen Unbehagen aus. Denn nicht jeder hat die Kraft oder die Zeit, diese nach der Arbeit oder am Wochenende zu erledigen. Bekommt man also Sonderurlaub beim Umzug?

Für viele stellt sich die Frage, ob man als Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug hat. Dem ist nicht so. Weder im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein Anspruch geregelt. Aber tarifvertraglich sind Arbeitsbefreiungen sowie Zusatz- und Sonderurlaub unter bestimmten Bedingungen fixiert. Seit Ende 2006 wird dies beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt; für Beamte gelten teilweise andere gesetzliche Vorschriften. So heißt es beispielsweise im TV-L, dass Beschäftigte bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Die Gewährung des Antrags liegt zwar im Ermessen des Arbeitgebers, soll jedoch den Interessen des Beschäftigten Rechnung tragen. Deshalb ist es immer am sinnvollsten bei der Klärung des Problems im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Tarifwerk nachzuschlagen oder die Arbeitnehmervertretung um Rat zu fragen.

Generell lässt sich aber feststellen, dass ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber Missverständnissen vorbeugt und Unklarheiten schnell beseitigt. Denn mit Anspruchsdenken besonders bei der Frage nach Sonderurlaub beim Umzug lösen Sie den Interessenkonflikt mit ihrem Chef nicht. Schildern Sie ihm Ihre persönliche Lage beispielsweise vor dem Einzug in die erste Wohnung, gemeinsam lässt sich immer eine für beide Seiten befriedigende Lösung finden.

Auch wenn Sie Erledigungen in der alten Wohnung treffen müssen, wie die Abnahme durch den Vermieter oder die Entsorgung des Sperrmülls beziehungsweise alter Möbel, können Sie diesen Termin mit Ihrem Vorgesetzten abklären. Sonderurlaub beim Umzug muss nicht sein, wenn er Ihnen die Möglichkeit einräumt, die Arbeitszeit an einem anderen Tag nachzuarbeiten.

Nutzen Sie bei einem Wohnungswechsel auch die Möglichkeiten des Internets. Viele Bürgerbüros bieten auf ihren Serviceseiten Formulare im Downloadbereich an, die sie beim An- oder Ummelden benutzen können, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen. So sparen Sie Zeit und schaffen es den Termin auch ohne Sonderurlaub beim Umzug wahrzunehmen.

 

 

 

 

Was muss beim Ummelden der Wohnanschrift beachtet werden?

Es ist geschafft! Ob nun die erste Wohnung bezogen wurde oder Sie schon mehr Erfahrungen beim Wechsel der eigenen vier Wände haben, ein Termin beim Bürgeramt gehört für alle Umziehenden dazu. Was es dabei zu beachten gilt, wurde hier für Sie zusammengestellt.

Zunächst gilt es, die oftmals synonym verwandten Begriffe „anmelden“ und „ummelden“ zu entflechten. Wenn sie innerhalb eines Wohnortes umgezogen sind, müssen Sie sich beim Bürgeramt ummelden. Ziehen Sie aber innerhalb Deutschlands von einem Ort in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich in Ihrem neuen Wohnort anmelden. Für beide Fälle gilt aber, dass Sie verpflichtet sind, sich innerhalb von 7 Tagen nach einer Adressänderung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde zu melden. Ihr Wohnungswechsel muss innerhalb dieses Zeitraums angezeigt werden, sonst könnten Bußgelder fällig werden. Der Vorgang an sich ist aber nicht mit Kosten verbunden.

Die Adressen der zuständigen Bürgerämter, bei denen Sie sich an- bzw. ummelden, finden Sie auf den Serviceseiten der Gemeinden und Städten im Internet. Dort können Sie im Downloadbereich auch Formulare herunterladen, die den Behördengang erleichtern. Füllen Sie beispielsweise den Bogen schon zu Hause aus, sparen Sie im Einwohnermeldeamt beim ummelden Bearbeitungszeit. Sie können diese Formulare auch benutzen, wenn Sie nicht persönlich beim Bürgeramt erscheinen können. So können Sie auch einen Bevollmächtigten inkl. persönlich unterschriebener Vollmacht anstatt Ihrer selbst zur Erledigung der Formalitäten schicken. Ihr Vorteil ist es, dass Sie beim Arbeitgeber nicht unbedingt Sonderurlaub beantragen müssen.

In beiden Fällen gilt aber, dass beim ummelden der Ausweis und/oder der Reisepass im Amt vorzulegen ist. Bei minderjährigen Kindern bringen Sie den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Die neue Anschrift wird dann auf dem Ausweis bzw. Reisepass vermerkt. Für junge Menschen, die aus der Wohnung der Eltern ausziehen, ist es wichtig darauf zu achten, die erste eigene Wohnung als Erstwohnsitz anzumelden. Gegebenenfalls kann die Wohnung der Eltern als Nebenwohnsitz angemeldet bleiben. Eine Möglichkeit, die vor allem von Auszubildenden oder Studenten genutzt wird.

Den Wohnungswechsel richtig vorbereiten!

Nichts ist für die Umzugshelfer und den Personen, die umziehen stressiger, als am Umzugstag noch Kisten besorgen, Umzugskartons befüllen oder Renovierungsarbeiten durchführen zu müssen. Wie Sie Ihren Wohnungswechsel so planen, dass dieser nicht im Chaos endet, erfahren Sie hier.

Beginnen Sie mit der Umzugsplanung so frühzeitig wie möglich. Mehrere Wochen Vorlauf sollten Sie schon einplanen, wenn Sie nicht Ihren ganzen Urlaub für den Umzug opfern wollen. Denn Sonderurlaub aufgrund eines Wohnungswechsels gibt es nicht.

Besorgen Sie sich rechtzeitig auf dem Baumarkt Umzugskartons oder mieten Sie diese einfach bei einem Logistikunternehmen. So können Sie schon mehrere Wochen vor dem Wohnungswechsel nicht benötigte Sachen wegpacken.

Vereinbaren Sie mit Ihrem neuen Vermieter bei der Unterzeichnung des Mietvertrags eine Frist, in der Sie die Wohnung schon vor eigentlichen Mietbeginn benutzen dürfen. Auch wenn zu diesem Sachverhalt keine gesetzlichen Regelungen existieren, können Sie in einem freundlichen Gespräch möglicherweise einen Spielraum herausholen. Diesen sollten Sie nutzen, um Wände zu malern, Kleinteile oder Kisten schon vor dem Wohnungswechsel unterzustellen.

Werden Sie sich klar darüber, ob Sie ein Umzugsunternehmen bestellen oder doch lieber mit Freunden umziehen wollen. Beides muss geplant werden. Die Preise der Umzugsunternehmen variieren sehr stark, so dass ein Preisvergleich bares Geld spart. Verlassen Sie sich lieber nicht darauf, dass Ihre Freunde am Umzugstag spontan Zeit einräumen können. Rechtzeitiges Fragen schützt daher vor unangenehmen Überraschungen.

Ziehen Sie in Eigenregie um, sollten Sie einen Transporter und/oder Anhänger mieten. Auch hier lohnt ein Preisvergleich. Sie sollten sich Gedanken über einen Fahrer machen, denn nicht jeder möchte die Verantwortung für das Transportgut im Straßenverkehr übernehmen.

Befreien Sie Ihren Keller von Sperrmüll vor dem Umzug. Nichts ist anstrengender, als nach einem gelungenem Wohnungswechsel Nacharbeiten in der alten Wohnung durchführen zu müssen.

Sparen Sie ihre kostbare Zeit vor allem bei einem Wohnungswechsel, indem Sie Ihre Adressänderung online durchführen. Zum Beispiel können Sie auf der Homepage der Post online einen Deutsche Post Nachsendeauftrag ausfüllen oder sich auf der Internetseite der GEZ ummelden.

Ihr Umzug – Ihre Post zieht mit!

Jedem ist klar, steht ein Wohnungswechsel an, kann bei der Post zwecks Umzugs ein Deutsche Post Nachsendeauftrag gelöst werden. Damit werden Brief- und Warensendungen automatisch an Ihre neue Adresse gesandt. Trotz Umzugs sind Sie damit immer von der Deutschen Post zu erreichen. Doch was ist mit den Sendungen die von den neuen Postdienstleistern verteilt werden?

1998 wurde das Briefmonopol der Deutschen Post aufgehoben. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte anfangs Lizenzen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen nur unter der Voraussetzung, dass die neuen Dienstleister gegenüber der Deutschen Post einen Mehrwert anboten. Zum Beispiel mussten Anbieter die Post bei den Kunden abholen oder Eilzustellungen am selben Tag der Aufgabe befördern. Dies erhöhte die Kosten der neuen Postdienstleister, so dass sie sich nicht gegen die Preise der Deutschen Post durchsetzen konnten. 2008 fielen diese Beschränkungen weg und Postdienstleister wie City-Post, PIN und TNT Post traten in erfolgreiche Konkurrenz zur Deutschen Post.

Wie erfahren aber die neuen Postdienstleister von Ihrem Umzug? Ist man gezwungen, allen Anbietern diesen anzuzeigen? City-Post reagiert auf Ihren Umzug, indem sie bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung die Anschrift überprüft und dem Absender die neu ermittelte Adresse zur Verfügung stellt. Darüber hinaus unternimmt City-Post einen zweiten kostenlosen Zustellversuch an die ermittelte Neuadresse. Liegt diese außerhalb des Zustellgebietes, wird die Sendung an die Deutsche Post AG weitergeleitet.

Bei PIN wird mit dem Auftraggeber im Voraus geregelt, wie mit Sendungen zu verfahren ist, die z.B. wegen eines Umzuges nicht zugestellt werden können. In den meisten Fällen werden diese an den Absender zurückgeschickt. TNT Post schickt nicht zustellbare Briefsendungen an den Absender zurück. Als Serviceleistung bietet TNT Post aber an, die Adressen im Voraus zu recherchieren und mit dem Absender abzugleichen. So wird die Wahrscheinlichkeit von Rücksendungen verringert.

Generell gilt aber auch, dass Sie die wichtigen Briefe von staatlichen Institutionen trotz Umzug mit der Post erhalten. Diese Behörden, die durchaus auch auf private Postunternehmen bei der Beförderung zurückgreifen, recherchieren ihre Adresse bei Nichtzustellung nach. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Sie sich im Bürgeramt ummelden. Diesen Punkt sollten Sie auf Ihrer „Checkliste Umzug“ dick markieren.

Endlich in die erste Wohnung

Die erste Wohnung ist für alle ein großer Schritt. Er verspricht Freiheit, Unabhängigkeit und persönliche Entfaltung. Auch wenn nun die Zeit angebrochen ist, in der man nicht ständig sein Tun in den eigenen vier Wänden rechtfertigen muss, gibt es doch ein paar Dinge zu beachten, die ein Umzug so mit sich bringt. Die wichtigsten sind hier neben allgemeinen Gedanken zur Wohnungssuche festgehalten.

Die Suche nach der ersten Wohnung kann einen ganz schön stressen. Jeder hat seine persönlichen Vorlieben, die er in der Wohnung verwirklicht sehen will. Für viele ist die Lage der Wohnung in der Stadt das wichtigste, doch muss sie unbedingt im angesagten Szeneviertel liegen? Nachteilig wirkt sich nämlich aus, dass der Ruf des Viertels die Mieten  in die Höhe treibt. Nicht jeder, der in seine erste Wohnung zieht, kann das dafür notwendige Budget aufbringen. Auch die eigenen Wünsche bei der Ausstattung liegen zu Beginn der Wohnungssuche auf einem hohen Niveau. Hat man sich erstmal ein paar Immobilien angeschaut, stellt sich schnell Ernüchterung ein.

Die Wohnung die alle Ansprüche vereint, ist schwer zu finden, nicht zu finanzieren oder existiert nur in deinen Träumen? In dieser Situation sollte man nicht den Kopf hängen lassen und immer daran denken, die erste Wohnung ist selten auch die letzte. Da hilft es nur, die Ansprüche zu senken und sich für eine Wohnung zu entscheiden, die halt nicht perfekt, aber doch ganz attraktiv erscheint. Wenn die Wände gestrichen und die Möbel eingeräumt sind, stellt sich schnell die Wohlfühlatmosphäre ein. Und wenn nicht, für einen Wohnungswechsel ist es ja nie zu spät.

Ist der Einzug in die erste Wohnung geschafft, sollte man sich unbedingt bei dem zuständigen Bürgeramt ummelden. Innerhalb von 7 Tagen muss der Verwaltungsakt abgeschlossen sein und die Adressänderung im Ausweis/Reisepass festgehalten werden.

Wer volljährig ist und eine eigene Wohnung hat, muss sich bei der GEZ anmelden. Auch sollte man sich überlegen einen Nachsendeauftrag einzureichen, damit die Post in die erste Wohnung geschickt wird.

Wohin mit dem Sperrmüll?

Die Sonne scheint, Pflanzen beginnen zu knospen und die Tage werden wieder heller und freundlicher – für viele Menschen ein Grund die eigenen vier Wände neu zu gestalten oder gleich ganz einen Wohnungswechsel zu vollziehen. Doch was soll man mit dem Sperrmüll machen, der sich schon jahrelang im Keller angesammelt hat?


Zum Sperrmüll sind alle sperrigen Haushaltsgegenstände zu zählen, die nicht in eine hausübliche 120l Mülltonne passen. Dazu gehören Holzabfälle oder Holzspanwerkstoffe, Geschirr und Bestecke, aber auch Teppichböden, PVC-Bodenbelag oder Laminat. Wer Möbel entsorgen will, muss diese ebenfalls gesondert  anzeigen.

Elektrogeräte, Bauabfälle oder Farben dürfen in den meisten Kommunen nicht mit dem Sperrmüll entsorgt werden. Wohingegen Bekleidung, Tapetenreste oder in großen Säcken verpackter Haushaltsmüll durchaus als sperriger Müll gilt. Um sicherzugehen,sollten Sie diese Fragen mit Ihrem örtlichen Entsorger klären.

Generell gibt es drei Möglichkeiten Ihren Sperrmüll zu entsorgen. Bei den kommunalen Wertstoffhöfen können Sie eigenhändig und kostenlos diesen Müll abgeben. Bei größeren Mengen, für die Sie beispielsweise keinen Anhänger mieten wollen, bestellen Sie bei Ihrem kommunalen Müllentsorgungsunternehmen eine Abholung. In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands gibt es auch einen festgelegten Kalendertag, an dem der örtliche Müllentsorger Sperrmüll entsorgt. Dazu müssen Sie nur die zu entsorgenden Gegenstände vor das Haus stellen. Dritte Möglichkeit ist die Abholung des Mülls bzw. die Entrümpelung des Kellers durch ein privates Unternehmen. Ihr Vorteil ist es, dass Sie für diese Aktion keinen Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Dafür ist die Bestellung eines Unternehmens meistens kostenpflichtig, wenn nicht Gegenstände des zu entsorgenden Hausrats von diesem Unternehmen als wiederverwertbare Güter deklariert werden. So können beispielsweise Wohnungseinrichtungen für hilfsbedürftige Menschen aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Die Dinge, die das Unternehmen also weiter verwenden kann, werden bei der Rechnungsschreibung gegengerechnet und vermindern den Rechnungsbetrag. Oftmals ist die Abholung des Sperrmülls dadurch auch kostenfrei und gleichzeitig haben Sie auch noch etwas Gutes getan.

Für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden hängt also von den örtlichen Gegebenheiten der kommunalen Entsorger, von Ihren eigenem Zeitbudget und Transportmöglichkeiten ab. Die Anschriften und Kontaktdaten der Wertstoffhöfe und den regionalen Entsorgern finden Sie auf den Internetseiten Gemeinde oder der Stadt.

Alte Möbel entsorgen oder zweite Chance?

Für viele Menschen ist es ein altbekanntes Dilemma – die Möbeleinrichtung wirkt zuweilen etwas abgewohnt, entspricht einfach nicht mehr dem persönlichen Geschmack oder passt nach einem Wohnungswechsel nicht mehr in die neuen Räumen. Kauft man sich aber neue Wohlfühlmöbel, steht man vor dem nächsten Problem. Wohin mit den nicht mehr genutzten Einrichtungsgegenständen?

Am einfachsten ist es, beim Kauf neuer Möbel darauf zu achten, dass die alten, ausrangierten Einrichtungen vom Möbelhaus Ihrer Wahl entsorgt werden. Bei vielen Einrichtungshäusern gehört dies zum Beispiel bei Couchgarnituren mittlerweile zum Service dazu. Ihr Vorteil: Wird das neue Wohnelement geliefert, tragen die Servicekräfte der Spedition den neuen Einrichtungsgegenstand in ihre Wohnung, bauen diesen auf und nehmen das alte Möbel gleich mit. So haben Sie keinen Ärger und die Verantwortung der ordnungsgemäßen Entsorgung liegt bei dem Speditionsunternehmen beziehungsweise beim Einrichtungsfachhändler.

Eine weitere Möglichkeit ist es, alte Möbel an karitative Einrichtungen abzugeben. Gut erhaltene Gebrauchtmöbel, -kleidung und Hausrat wird von diesen kostenlos angenommen. Auch hier profitieren Sie vom Service der Einrichtung, welche die Möbel sorgfältig abbaut, hinunterträgt und abtransportiert. Besonders günstig ist es, dass Sie keinen Anhänger mieten oder Sonderurlaub beantragen müssen.

Option drei ist es, die gebrauchten Möbel zu verkaufen. Da können Sie beispielsweise Käufer über Kleinanzeigen in Tageszeitungen und Anzeigenblättern oder in Kleinanzeigenportalen des Internets suchen. Manchmal ergibt sich auch die Möglichkeit alte Möbel beim Neukauf in Zahlung zu geben. Antike oder wertvolle Möbelstücke sollten Sie beispielsweise speziellen Aufkäufern anbieten. Weitaus beliebter ist es immer noch, die Möbel bei einer Internetversteigerung anzubieten. Hier ist es aber von Nachteil, dass große Einrichtungsgegenstände nicht einfach mit der Post verschickt werden können, was den Interessentenkreis wiederum stark einschränkt. Ebenso verhält es sich mit dem Versuch, alte Möbel auf Flohmärkten zu verkaufen. Auch hier spricht meistens die Größe der Waren gegen einen durchschlagenden Verkaufserfolg. Besitzen Sie aber etwas handwerkliches Geschick, können Sie mit Schleifpapier und Farbe alten Schränken und Tischen neues Leben einhauchen und so ihre Verkaufs-Chancen mit einem selbstgestalteten Design-Möbelstück erhöhen.

Sollten alle Versuche des Verkaufs fehlschlagen, bleibt Ihnen zu guter Letzt noch die Möglichkeit, das alte Möbel bei Ihrem regionalen Wertstoffhof als Sperrmüll zu entsorgen.