Beim Umzug auch an die GEZ denken
Zieht man in eine neue Wohnung, gehen den meisten Menschen ziemlich viele Gedanken durch den Kopf. Vor allem die Auswahl der Wandfarbe und die Aufstellung der Möbel spielen dabei eine große Rolle. Aber auch Behördengänge und Schriftwechsel mit dem Kabel- oder Telefonbetreiber und der GEZ begleiten einen Umzug.
Nach einem Wohnungswechsel sollte man sich bei einem Bürgeramt ummelden und den Umzug unbedingt der GEZ mitteilen. Denn schon mancher Verbraucher sei im Nachhinein von einer immensen Rechnung überrascht worden.
Personen, die ihre erste Wohnung beziehen, sollten sich bei der GEZ neu anmelden. Das geht relativ schnell und problemlos über ein Online-Formular. Ab 2013 gelten neue Beitragssätze, die das Gebühreneinzugssystem deutlich vereinfachen. So muss ab diesen Zeitpunkt nur noch ein Basisbetrag von 17,98€ bezahlt werden, unabhängig von Anzahl und Art der Geräte. Dies kommt vor allem Familien und Wohngemeinschaften entgegen.
Sie sollten sich überlegen, ob Sie der GEZ eine Einzugsermächtigung erteilen, denn in diesem Fall, gehen Sie allen Problemen aus dem Weg. Es sei denn, Sie entscheiden sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Wechsel Ihres Girokonto-Anbieters. Dann sollten Sie das der GEZ ebenso mitteilen.
Nur wenn Sie Ihre GEZ-Gebühren auf Rechnung bezahlen und Ihren Umzug nicht gemeldet haben, kann es problematisch werden. Werden diese an die alte Adresse geschickt und Sie sind dort, wegen Ihres Umzuges nicht anzutreffen, werden die Briefe als nicht zustellbar zurückgeschickt. Dann versucht die GEZ, Sie über das Einwohnermeldeamt ausfindig zu machen. Bis dann eine Rechnung an Ihre neue Adresse geschickt werden kann, können durchaus mehrere Monate vergehen. Und der Rechnungsbetrag läuft auf und wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt im Ganzen in Rechnung gestellt. Das löst dann bei vielen Verbrauchern Ärger aus.
Ihre Adressänderung können Sie ganz einfach auf der Homepage der GEZ in einem Onlineformular mitteilen. So sparen Sie Porto und den Weg zur Post. Wollen Sie Ihren Umzug und die veränderte Anschrift in einem Brief darlegen, sind Sie mit einem Einschreiben und Rückschein auf der sicheren Seite.