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Archive for the ‘ Finanzen ’ Category

Mietkaution sparen und mehr Geld in die neue Wohnung investieren

Wer in eine neue Wohnung zieht muss dem Vermieter eine Mietkaution von meist drei Kaltmieten überweisen. Dieser Betrag schützt den Vermieter vor der mutwilligen Zerstörung seines Wohneigentums. Zudem dient es als Sicherheit, dass bei einem neuerlichen Wohnungswechsel ausstehende Nebenkosten des ehemaligen Mieters beglichen werden.

So sinnvoll und nachvollziehbar dies aus Sicht des Vermieters ist, so ungünstig ist es für den zukünftigen Mieter, der neben den Umzugskosten auch noch die Mietkaution aufbringen muss. Die Mietkaution der vorherigen Wohnung lässt leider bis zum Abschluss der letzten Nebenkostenabrechnung auf sich warten. Wer da nicht auf einen Sparbetrag zurückgreifen kann, muss andere Lösungen suchen.
Gerade Studenten, Lehrlinge oder Berufseinsteiger stehen da vor einem größeren Problem, wenn Sie diese Summe aufbringen müssen. In vielen Fällen stehen die Eltern oder Großeltern als Leihgeber bereit. Auch kann man den zukünftigen Vermieter fragen, ob es möglich sei die Mietkaution in Raten zu überweisen. So steigen in den ersten Monaten die Mietkosten zwar an, fallen dann aber nach Abzahlung des Betrags wieder. Möglicherweise kann die erhöhte Mietzahlung auch beibehalten werden, so schafft man gleich noch ein Polster, wenn die Nebenkosten doch höher ausfallen als vom Vermieter kalkuliert. Denn in vielen Fällen werden zu geringe Nebenkosten angegeben, um durch eine niedrige Warmmiete in den Online-Vergleichsportalen unter den ersten Suchergebnissen zu stehen. Bei solchen Lockangeboten wundert man sich dann nach der ersten Betriebskostenabrechnung über die enorme Nachzahlung.

Eine gute Idee ist es auch, die Mietkaution über ein Kautionsversicherung zu gewährleisten. Sie schließen eine monatliche Versicherung mit geringen monatlichen Beiträgen ab, die sich an der zu leistenden Kaution orientiert. Online-Rechner erleichtern hier den Vergleich der zahlreichen Anbieter. Der Vermieter erhält einen Versicherungsschein, der ihm garantiert, dass nach der Beendigung des Mietverhältnisses evtl. ausbleibende Zahlungen durch diese gedeckt sind. So sparen Sie sich die Aufwendung der Mietkaution und können das Geld lieber in die Renovierung, in eine Umzugsfirma oder in den Kauf neuer Möbel investieren.

Übrigens können auch schon gezahlte Mietkautionen durch eine Versicherung abgelöst werden. Sprechen Sie ihren Vermieter doch an und holen sich einen schönen Betrag für den nächsten Urlaub oder eine neue Wohnungseinrichtung zurück.

Umzugskosten – Mit welchen Beträgen Sie rechnen müssen

Ob Sie mit einem Umzugsunternehmen oder in Eigenregie umziehen, die Umzugskosten können stark variieren. Wobei aber nicht feststeht, dass Sie mit einem selbst organisierten und durchgeführten Umzug Kosten sparen. Deshalb lohnt sich ein Preisvergleich immer.

Holen Sie sich daher von den regional ansässigen Umzugsfirmen ein kostenfreies Angebot und vergleichen sie es mit Ihrer eigenen Kalkulation. Seriöse Angebote können Sie nur erwarten, wenn ein Vertreter des Unternehmens Ihre Räume besichtigt hat. Die Umzugskosten setzen sich aus dem genauen Aufwand zusammen. Dazu zählen Anzahl der Arbeitskräfte, die Größe des benötigten Umzugswagens, ggf. Anzahl der Umzugskartons. Zeigen Sie dem Anbieter alle Räume, inkl. Keller und Dachboden. So ist die Umzugsfirma vor unliebsamen Überraschungen geschützt und Sie vor Kostensteigerungen. Am besten ist natürlich die Vereinbarung eines Festpreises. So wissen Sie von Beginn an, welche Umzugskosten auf Sie zukommen und die Risiken der Kalkulation liegen beim Unternehmen.

Ziehen Sie in Eigenregie um, müssen die Faktoren Transporter, Umzugskartons und Helfer in die Umzugskosten integriert werden. Ob Sie einen Transporter oder einen LKW mieten müssen, hängt natürlich vom Bedarf ab. Einen Wohnungswechsel in der selben Stadt können Sie mit einem Transporter durchführen. Ggf. fahren Sie die Strecke mehrmals. Steht ein Umzug in eine andere Stadt an, ist so ein Vorgehen nicht ratsam. Da müssen schon alle Möbel, Kleidung und Haushaltsgegenstände in einem Rutsch transportiert werden, sonst steigen die Umzugskosten ins Unermessliche.

Auch den Bedarf an Umzugskartons sollten Sie nicht zu knapp kalkulieren. Ein Online-Rechner kann dabei helfen. Vielleicht nutzen Sie auch einen Mietservice, dann können Sie nicht benötigte Kisten einfach wieder zurückgeben. Die Kaufpreise von Kartons liegen zwischen 0,80 € und 2 €. Auch hier lohnt sich ein Vergleich der Anbieter.

Vergessen Sie nicht die Kosten für die Umzugshelfer. Wenn Ihnen Bekannte und Freunde kostenlos helfen, umso besser. Sie können aber auch Umzugshelfer über Online-Börsen und Kleinanzeigen suchen und finden. Diese sind meist günstiger. Sie sollten sich aber informieren, ob und wie Sie die Helfer versichern.

Umzugskartons und anderes Zubehör günstig kaufen

In eine neue Wohnung oder ein Haus zu ziehen ohne die praktischen Helfer wie Umzugskartons oder Packpapier zu nutzen, kann ganz schön schwierig werden. Ob Sie die Sachen kaufen oder mieten, ist von Ihnen abhängig. Der Markt an Umzugshelfern und -shops bietet für alle das Passende.

Kleidung und Decken kann man auch in Säcken verpacken. Aber Bücher und Haushaltswaren sind schlecht in Tüten oder Wäscheboxen zu transportieren. Ganz abgesehen davon, dass diese Kisten nicht den üblichen Packmaßen entsprechen, mit denen Umzugsfirmen den Raumbedarf des LKWs oder Transporters berechnen. So kann es dann schon einmal passieren, dass trotz bester Planung am Umzugstag das große Fluchen beginnt, wenn sich das Mobiliar noch in der Wohnung befindet, der Transporter aber schon voll ist.

Umzugskartons können Sie in ein- oder zweiwelligen Ausführungen kaufen. Wobei die zweitere Variante zu empfehlen ist, weil Sie mit bis zu 50kg belastet werden können. Wenn Sie also alle Kartons mit einem Schubkarren oder Sackkarre befördern, können Sie diese richtig bepacken. Üblich ist es allerdings die Umzugskartons nicht mit mehr Gewicht als 25 kg zu beladen. Denn sonst ist es das Handling zu umständlich. Treppen steigen und Kisten anheben werden dann schnell zur Qual, besonders für die freiwilligen Umzugshelfer, die Ihnen helfen, wenn Sie keine professionelle Umzugsfirma beauftragen.

Um den Bedarf an Umzugskartons zu berechnen, können Sie einen der zahlreichen Online-Rechner aufsuchen und benutzen. Mit den Variablen Anzahl der Zimmer, Anzahl der Bewohner, Anzahl der Bewohner unter 14 Jahren und der Mietdauer in Jahren wird Ihnen der Bedarf berechnet. Als Faustregel kann man auch folgende Überlegungen anwenden: Pro Person 30 Umzugskartons oder pro qm Wohnfläche einen Pappkameraden.

Vergleichen Sie die Preise von Umzugskartons bei Ihren wohnortnahen Umzugsanbietern. Auch hier kann es schon große Unterschiede geben. Möglicherweise bietet Ihnen der Händler auch den Rückkauf nicht gebrauchter Kisten an oder er vermietet Ihnen die Kisten. Auch der Online-Kauf ist heute relativ unproblematisch, gegen eine Versandpauschale haben Sie die bestellten Waren innerhalb von 1-3 Werktagen mit einer Spedition oder einem Postunternehmen erhalten.

Bei Umzug Nebenkosten senken

Wie Sie bei Ihrem Umzug Nebenkosten sparen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag. Seit 1998 ist der Energie- und Gasmarkt liberalisiert. Private Haushalte haben seitdem die Möglichkeit ohne große Erschwernisse ihren Lieferanten zu wechseln.

Viele Verbraucher haben dies schon erfolgreich durchgeführt, doch ein Großteil der Kunden schreckt immer noch davor zurück. Ein Umzug kann deshalb der richtige Zeitpunkt sein, ausgetretene Pfade zu verlassen. Es ist nämlich nicht so schwer, beim Umzug Nebenkosten zu senken, wie viele vielleicht denken.

Zuerst sollten Sie die AGB ihres derzeitigen Anbieters prüfen, wie die Vertragssituation bei einem Umzug gestaltet ist. Wer Strom oder GAs aus der Grundversorgung bekommt, kann mit Hinweis auf den Auszug mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Verträge, die zeitlich an eine Laufzeit gebunden sind, regeln die Angelegenheit meist mit einer Sonderklausel, die aber möglicherweise eine längere Kündigungsfrist beinhaltet. Allgemein gilt aber, dass Sie nicht gezwungen sind, Ihren alten Vertrag beim Umzug in ein anderes Netzgebiet „mitzunehmen“.

Sofern also keine Verpflichtungen aus dem aktuellen Vertrag bestehen, könne Sie bei Bezug der neuen Wohnung einen neuen Energielieferanten wählen und beauftragen. Wer gleich zu Beginn der Mietzeit nach den neuen Vertragskonditionen beliefert werden möchte, sollte aber frühzeitig mit Vergleichen der Angebote beginnen. Ein Online-Vergleichsportal hilft die große Menge an Angeboten zu reduzieren und das passende Angebot zu finden. Von der Antragstellung bis zur Belieferung können dann aber schon bis zu 6 Wochen ins Land gehen. Wer also frühzeitig plant und das günstigste Angebot wahrnimmt, kann bei seinem Umzug Nebenkosten sparen.

Für den Wechsel benötigt der neue Versorger in den meisten Fällen nur das Einzugsdatum, die zukünftige Stromzählernummer und den Zählerstand. Diesen sollten Sie in ihren Unterlagen gut aufbewahren, damit es nicht zu Problemen bei der Abrechnung kommen kann. Am besten Sie machen ein Foto des Zählers und vermerken gleich auf digitalem Weg das Datum, dann haben Sie sich abgesichert.

Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben

Die Umzugskosten können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Entweder geben Sie eine Umzugspauschale an oder legen einzelne Nachweise vor.

Die Umzugskosten werden steuermindernd anerkannt, wenn dies aus folgenden Gründen gerechtfertigt scheint:

  • Der Umzug wird bei den Werbungskosten anerkannt, wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Wohnungswechsel durchführen müssen. Dies ist schon der Fall, wenn sich Ihr Fahrtweg auf über eine Stunde erhöhen würde.
  • Als außergewöhnliche Belastung werden die Kosten anerkannt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder durch nicht beeinflussbare äußere Einflüsse (Hochwasser, Naturkatastrophen u.ä.) zum Umzug gezwungen sind.
  • Bei einem Umzug aus privaten Gründen, können Sie ggf. entstandene Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.

Sofern der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können Transportkosten, Reisekosten, Maklerkosten für die neue Mietwohnung und eine Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten angezeigt werden. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb einer Stadt, wenn sich die Fahrzeit bei Hin- und Rückfahrt um eine Stunde verkürzen würde.

Mittels der Umzugskostenpauschale können für das Jahr 2011 Ledige 641 Euro und Verheiratete 1.283 Euro angeben (2012: 657, 1314 Euro). Dieser Betrag erhöht sich um 283 Euro (2012: 289 Euro) für jede weitere im Haushalt des Steuerzahlers lebende Person. Eine Einzelauflistung aller Umzugskosten lohnt sich also nur, wenn Sie in der Summe über der Pauschale liegen.

Umzugskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn für Sie oder Ihre Angehörigen die alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzbar ist. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Ihre zumutbare Eigenbelastung nach Ihrem Gesamteinkommen berechnet wird. Die Belastung kann je nach Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen einem und sieben Prozent liegen. Das heißt, je mehr Sie verdienen, umso höher liegt der Eigenanteil den Sie tragen können und müssen, bevor Sie bspw. Umzugskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen könnten.

Private Umzüge waren bisher nicht absetzbar. Aber Sie können natürlich beauftragte Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auch wenn Sie einen Transporter oder Anhänger mieten, können Sie diese Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben. Bei selbst durchgeführte Schönheitsreparaturen können Sie die Kosten für das hierfür benötigte Material ebenfalls absetzen.