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Nach dem Umzug die Adressänderung nicht vergessen!

Nach dem Wohnungswechsel ist es nicht nur wichtig sich auf dem Bürgeramt ummelden zu gehen, sondern die Adressänderung auch den Versicherungen, Banken oder Telekommunikationsanbietern mitzuteilen. Was Sie dabei beachten sollten, können Sie gern im Text „Adressänderung bei Umzug“ nachlesen. Diese Meldevorgänge gehören zum A und O des Umziehens, es gibt aber auch kleinere Sachverhalte, die gern vergessen werden. Damit das nicht passiert, finden Sie im folgenden Abschnitt ein Beispiel, das Ihnen den Ärger einer vergessenen Adressänderung ersparen sollen.


Mit einem Umsatz von fast 10 Milliarden Dollar ist der Internet-Versandhändler Amazon einer der größten Anbieter der Branche. Diese unfassbare Zahl an Verkaufserlösen kommt zustande, weil viele Menschen den Dienst wahrnehmen und ihre Einkäufe über das Internet abwickeln. Einfach, schnell und preiswert. Mit ein paar Klicks und etwas Warten ist das gewünschte Produkt innerhalb kürzester Zeit beim Kunden. Diese Mechanismen sind bei vielen Nutzern schon so automatisiert, dass sie den eigentlichen Kaufvorgang gar nicht mehr richtig wahrnehmen. Gerade nach einem Umzug kann das aber ärgerliche Folgen mit sich bringen: Wenn die Bestellbestätigung abgeschickt wurde und die Lieferadresse nicht mit der Neuen übereinstimmt. Merkt man den Fehler der vergessenen Adressänderung nämlich nicht, wird das Paket an die alte Wohnung gesandt. Und da es der Empfänger dort nicht entgegennehmen kann, wird es als unzustellbar an Amazon oder dem Verkäufer zurückgeschickt. Ein erneuter Übersendeversuch schlägt dann mit neuen Portokosten zu. Wartet man dann dringend auf die Lieferung, ist es doppelt ärgerlich, dass die Adressänderung vergessen wurde.

Hat man den Fehler frühzeitig bemerkt, kann zwar der Verkäufer kontaktiert werden. Aber ob eine Adressänderung im Nachhinein wirklich den verantwortlichen Mitarbeitern mitgeteilt wird, ist nicht sicher. Auf jeden Fall hat man als Käufer dann wieder Arbeit damit den Vorgang zu koordinieren.

Deshalb sollten nach einem Umzug nicht nur  die naheliegenden Institutionen die Adressänderung mitgeteilt bekommen, sondern auch Versandhänder oder ähnliche Einrichtungen, die sie häufig nutzen. Mit einem Deutsche Post Nachsendeauftrag können Sie übrigens auch Pakete an ihre neue Adresse liefern lassen.

Was bei einer Adressänderung bei Umzug zu beachten ist

Ist der Umzugstag erst einmal vorüber, ist die größte Aufgabe geschafft. Kleine Änderungen an der Wohnungseinrichtung sind sicher hier und da noch zu erledigen. Jetzt kommt es aber auch darauf an, die Adressänderung bei Umzug Freunden und Bekannten oder offiziellen Stellen mitzuteilen. 

Keine großen Probleme dürften Sie damit haben, die Adresse nach dem Wohnungswechsel ihren Freunden und Bekannten auszurichten. Ein kurzes Telefonat oder eine Einladung auf einen Kaffee in die erste Wohnung und die Adressänderung bei Umzug wird persönlich überbracht. Auch ist es eine schöne Idee, Bekannten und Verwandten eine Karte überreichen zu können, auf welcher die neuen Kontaktdaten vermerkt sind.

Versicherungen und Krankenkassen sollten sie Ihre Adressänderung bei Umzug ebenfalls ausrichten. In den meisten Fällen reicht hier ein Anruf im Service-Center oder bei Ihrem persönlichen Berater. Vor allem bei der Hausratversicherung ist es wichtig die neuen Daten zum Mietobjekt oder der Eigentumswohnfläche zu melden. Im Schadensfall beruft sich die Versicherung nämlich auf die Daten, die Sie vorgegeben haben. Möglicherweise lohnt es sich auch, bei der KFZ-Versicherung den Wohnungswechsel anzuzeigen. Gehören zum neuen Wohnobjekt nämlich abgeschlossene Parkflächen oder Garagen, vermindert sich die Steuerlast Ihres Fahrzeuges. Es kann durchaus sein, dass Sie die Änderung nachweisen müssen, indem Sie Ihren neuen Mietvertrag und die Bescheinigung des Bürgeramtes vorweisen, bei dem Sie sich ummelden waren.

Auch ist es sinnvoll die Adressänderung bei Umzug der Bank mitzuteilen. Dafür haben die meisten Banken standardisierte Bögen, die Sie vor Ort oder im Internet ausfüllen können. So können Sie sicher sein, dass sensible Daten nicht unbeabsichtigt an Dritte weitergegeben werden.

Wenn Sie eigene Kinder haben, teilen Sie die Adressänderung bei Umzug der Schule oder der Kindertagesstätte mit. So wird eine reibungslose Kommunikation aufrechterhalten und Schüler, Kindergartenkind, Eltern und Lehrer sowie Erzieher sind im Bedarfsfall schnell informiert.

Ebenso benötigen die Verlage der Tageszeitung und Zeitschriftenabonnements Ihre Information über die Adressänderung bei Umzug, wenn Sie am Tag nach dem Umzug zum Beispiel einen Blick in die Tageszeitung werfen wollen. Vor bösen Überraschungen sind Sie auch sicher, wenn Sie der GEZ den Umzug melden. Worauf Sie noch achten sollten, wenn sie ihre Anschrift ändern, können Sie im Text „Adressänderung“ nachlesen.

Beim Umzug auch an die GEZ denken

Zieht man in eine neue Wohnung, gehen den meisten Menschen ziemlich viele Gedanken durch den Kopf. Vor allem die Auswahl der Wandfarbe und die Aufstellung der Möbel spielen dabei eine große Rolle. Aber auch Behördengänge und Schriftwechsel mit dem Kabel- oder Telefonbetreiber und der GEZ begleiten einen Umzug.

Nach einem Wohnungswechsel sollte man sich bei einem Bürgeramt ummelden und den Umzug unbedingt der GEZ mitteilen. Denn schon mancher Verbraucher sei im Nachhinein von einer immensen Rechnung überrascht worden.

Personen, die ihre erste Wohnung beziehen, sollten sich bei der GEZ neu anmelden. Das geht relativ schnell und problemlos über ein Online-Formular. Ab 2013 gelten neue Beitragssätze, die das Gebühreneinzugssystem deutlich vereinfachen. So muss ab diesen Zeitpunkt nur noch ein Basisbetrag von 17,98€ bezahlt werden, unabhängig von Anzahl und Art der Geräte. Dies kommt vor allem Familien und Wohngemeinschaften entgegen.

Sie sollten sich überlegen, ob Sie der GEZ eine Einzugsermächtigung erteilen, denn in diesem Fall, gehen Sie allen Problemen aus dem Weg. Es sei denn, Sie entscheiden sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Wechsel Ihres Girokonto-Anbieters. Dann sollten Sie das der GEZ ebenso mitteilen.

Nur wenn Sie Ihre GEZ-Gebühren auf Rechnung bezahlen und Ihren Umzug nicht gemeldet haben, kann es problematisch werden. Werden diese an die alte Adresse geschickt und Sie sind dort, wegen Ihres Umzuges nicht anzutreffen, werden die Briefe als nicht zustellbar zurückgeschickt. Dann versucht die GEZ, Sie über das Einwohnermeldeamt ausfindig zu machen. Bis dann eine Rechnung an Ihre neue Adresse geschickt werden kann, können durchaus mehrere Monate vergehen. Und der Rechnungsbetrag läuft auf und wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt im Ganzen in Rechnung gestellt. Das löst dann bei vielen Verbrauchern Ärger aus.

Ihre Adressänderung können Sie ganz einfach auf der Homepage der GEZ in einem Onlineformular mitteilen. So sparen Sie Porto und den Weg zur Post. Wollen Sie Ihren Umzug und die veränderte Anschrift in einem Brief darlegen, sind Sie mit einem Einschreiben und Rückschein auf der sicheren Seite.

Haben Sie das Recht auf Sonderurlaub bei Umzug?

Für jeden ist der Umzug in eine neue Wohnung eine Herausforderung, bei der Termine koordiniert, Umzugskartons organisiert, der Haushalt verpackt und Behördenwege erledigt werden müssen. Diese Aufgaben hängen notwendigerweise mit einem Wohnungswechsel zusammen, lösen aber bei den meisten Menschen Unbehagen aus. Denn nicht jeder hat die Kraft oder die Zeit, diese nach der Arbeit oder am Wochenende zu erledigen. Bekommt man also Sonderurlaub beim Umzug?

Für viele stellt sich die Frage, ob man als Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug hat. Dem ist nicht so. Weder im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein Anspruch geregelt. Aber tarifvertraglich sind Arbeitsbefreiungen sowie Zusatz- und Sonderurlaub unter bestimmten Bedingungen fixiert. Seit Ende 2006 wird dies beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt; für Beamte gelten teilweise andere gesetzliche Vorschriften. So heißt es beispielsweise im TV-L, dass Beschäftigte bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Die Gewährung des Antrags liegt zwar im Ermessen des Arbeitgebers, soll jedoch den Interessen des Beschäftigten Rechnung tragen. Deshalb ist es immer am sinnvollsten bei der Klärung des Problems im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Tarifwerk nachzuschlagen oder die Arbeitnehmervertretung um Rat zu fragen.

Generell lässt sich aber feststellen, dass ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber Missverständnissen vorbeugt und Unklarheiten schnell beseitigt. Denn mit Anspruchsdenken besonders bei der Frage nach Sonderurlaub beim Umzug lösen Sie den Interessenkonflikt mit ihrem Chef nicht. Schildern Sie ihm Ihre persönliche Lage beispielsweise vor dem Einzug in die erste Wohnung, gemeinsam lässt sich immer eine für beide Seiten befriedigende Lösung finden.

Auch wenn Sie Erledigungen in der alten Wohnung treffen müssen, wie die Abnahme durch den Vermieter oder die Entsorgung des Sperrmülls beziehungsweise alter Möbel, können Sie diesen Termin mit Ihrem Vorgesetzten abklären. Sonderurlaub beim Umzug muss nicht sein, wenn er Ihnen die Möglichkeit einräumt, die Arbeitszeit an einem anderen Tag nachzuarbeiten.

Nutzen Sie bei einem Wohnungswechsel auch die Möglichkeiten des Internets. Viele Bürgerbüros bieten auf ihren Serviceseiten Formulare im Downloadbereich an, die sie beim An- oder Ummelden benutzen können, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen. So sparen Sie Zeit und schaffen es den Termin auch ohne Sonderurlaub beim Umzug wahrzunehmen.

 

 

 

 

Was muss beim Ummelden der Wohnanschrift beachtet werden?

Es ist geschafft! Ob nun die erste Wohnung bezogen wurde oder Sie schon mehr Erfahrungen beim Wechsel der eigenen vier Wände haben, ein Termin beim Bürgeramt gehört für alle Umziehenden dazu. Was es dabei zu beachten gilt, wurde hier für Sie zusammengestellt.

Zunächst gilt es, die oftmals synonym verwandten Begriffe „anmelden“ und „ummelden“ zu entflechten. Wenn sie innerhalb eines Wohnortes umgezogen sind, müssen Sie sich beim Bürgeramt ummelden. Ziehen Sie aber innerhalb Deutschlands von einem Ort in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich in Ihrem neuen Wohnort anmelden. Für beide Fälle gilt aber, dass Sie verpflichtet sind, sich innerhalb von 7 Tagen nach einer Adressänderung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde zu melden. Ihr Wohnungswechsel muss innerhalb dieses Zeitraums angezeigt werden, sonst könnten Bußgelder fällig werden. Der Vorgang an sich ist aber nicht mit Kosten verbunden.

Die Adressen der zuständigen Bürgerämter, bei denen Sie sich an- bzw. ummelden, finden Sie auf den Serviceseiten der Gemeinden und Städten im Internet. Dort können Sie im Downloadbereich auch Formulare herunterladen, die den Behördengang erleichtern. Füllen Sie beispielsweise den Bogen schon zu Hause aus, sparen Sie im Einwohnermeldeamt beim ummelden Bearbeitungszeit. Sie können diese Formulare auch benutzen, wenn Sie nicht persönlich beim Bürgeramt erscheinen können. So können Sie auch einen Bevollmächtigten inkl. persönlich unterschriebener Vollmacht anstatt Ihrer selbst zur Erledigung der Formalitäten schicken. Ihr Vorteil ist es, dass Sie beim Arbeitgeber nicht unbedingt Sonderurlaub beantragen müssen.

In beiden Fällen gilt aber, dass beim ummelden der Ausweis und/oder der Reisepass im Amt vorzulegen ist. Bei minderjährigen Kindern bringen Sie den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Die neue Anschrift wird dann auf dem Ausweis bzw. Reisepass vermerkt. Für junge Menschen, die aus der Wohnung der Eltern ausziehen, ist es wichtig darauf zu achten, die erste eigene Wohnung als Erstwohnsitz anzumelden. Gegebenenfalls kann die Wohnung der Eltern als Nebenwohnsitz angemeldet bleiben. Eine Möglichkeit, die vor allem von Auszubildenden oder Studenten genutzt wird.

Ihr Umzug – Ihre Post zieht mit!

Jedem ist klar, steht ein Wohnungswechsel an, kann bei der Post zwecks Umzugs ein Deutsche Post Nachsendeauftrag gelöst werden. Damit werden Brief- und Warensendungen automatisch an Ihre neue Adresse gesandt. Trotz Umzugs sind Sie damit immer von der Deutschen Post zu erreichen. Doch was ist mit den Sendungen die von den neuen Postdienstleistern verteilt werden?

1998 wurde das Briefmonopol der Deutschen Post aufgehoben. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte anfangs Lizenzen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen nur unter der Voraussetzung, dass die neuen Dienstleister gegenüber der Deutschen Post einen Mehrwert anboten. Zum Beispiel mussten Anbieter die Post bei den Kunden abholen oder Eilzustellungen am selben Tag der Aufgabe befördern. Dies erhöhte die Kosten der neuen Postdienstleister, so dass sie sich nicht gegen die Preise der Deutschen Post durchsetzen konnten. 2008 fielen diese Beschränkungen weg und Postdienstleister wie City-Post, PIN und TNT Post traten in erfolgreiche Konkurrenz zur Deutschen Post.

Wie erfahren aber die neuen Postdienstleister von Ihrem Umzug? Ist man gezwungen, allen Anbietern diesen anzuzeigen? City-Post reagiert auf Ihren Umzug, indem sie bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung die Anschrift überprüft und dem Absender die neu ermittelte Adresse zur Verfügung stellt. Darüber hinaus unternimmt City-Post einen zweiten kostenlosen Zustellversuch an die ermittelte Neuadresse. Liegt diese außerhalb des Zustellgebietes, wird die Sendung an die Deutsche Post AG weitergeleitet.

Bei PIN wird mit dem Auftraggeber im Voraus geregelt, wie mit Sendungen zu verfahren ist, die z.B. wegen eines Umzuges nicht zugestellt werden können. In den meisten Fällen werden diese an den Absender zurückgeschickt. TNT Post schickt nicht zustellbare Briefsendungen an den Absender zurück. Als Serviceleistung bietet TNT Post aber an, die Adressen im Voraus zu recherchieren und mit dem Absender abzugleichen. So wird die Wahrscheinlichkeit von Rücksendungen verringert.

Generell gilt aber auch, dass Sie die wichtigen Briefe von staatlichen Institutionen trotz Umzug mit der Post erhalten. Diese Behörden, die durchaus auch auf private Postunternehmen bei der Beförderung zurückgreifen, recherchieren ihre Adresse bei Nichtzustellung nach. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Sie sich im Bürgeramt ummelden. Diesen Punkt sollten Sie auf Ihrer „Checkliste Umzug“ dick markieren.