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Archive for Jun. 2012

Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben

Die Umzugskosten können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Entweder geben Sie eine Umzugspauschale an oder legen einzelne Nachweise vor.

Die Umzugskosten werden steuermindernd anerkannt, wenn dies aus folgenden Gründen gerechtfertigt scheint:

  • Der Umzug wird bei den Werbungskosten anerkannt, wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Wohnungswechsel durchführen müssen. Dies ist schon der Fall, wenn sich Ihr Fahrtweg auf über eine Stunde erhöhen würde.
  • Als außergewöhnliche Belastung werden die Kosten anerkannt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder durch nicht beeinflussbare äußere Einflüsse (Hochwasser, Naturkatastrophen u.ä.) zum Umzug gezwungen sind.
  • Bei einem Umzug aus privaten Gründen, können Sie ggf. entstandene Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.

Sofern der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können Transportkosten, Reisekosten, Maklerkosten für die neue Mietwohnung und eine Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten angezeigt werden. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb einer Stadt, wenn sich die Fahrzeit bei Hin- und Rückfahrt um eine Stunde verkürzen würde.

Mittels der Umzugskostenpauschale können für das Jahr 2011 Ledige 641 Euro und Verheiratete 1.283 Euro angeben (2012: 657, 1314 Euro). Dieser Betrag erhöht sich um 283 Euro (2012: 289 Euro) für jede weitere im Haushalt des Steuerzahlers lebende Person. Eine Einzelauflistung aller Umzugskosten lohnt sich also nur, wenn Sie in der Summe über der Pauschale liegen.

Umzugskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn für Sie oder Ihre Angehörigen die alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzbar ist. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Ihre zumutbare Eigenbelastung nach Ihrem Gesamteinkommen berechnet wird. Die Belastung kann je nach Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen einem und sieben Prozent liegen. Das heißt, je mehr Sie verdienen, umso höher liegt der Eigenanteil den Sie tragen können und müssen, bevor Sie bspw. Umzugskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen könnten.

Private Umzüge waren bisher nicht absetzbar. Aber Sie können natürlich beauftragte Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auch wenn Sie einen Transporter oder Anhänger mieten, können Sie diese Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben. Bei selbst durchgeführte Schönheitsreparaturen können Sie die Kosten für das hierfür benötigte Material ebenfalls absetzen.

Umzugsliste zum Abhaken für Sie zum downloaden

So verpassen Sie keinen Termin mehr. Mit unserer extra für Sie zusammengestellten Umzugsliste haben Sie alle Termine und zu erledigenden Aufgaben im Blick. Einfach nach Abschluss der Arbeiten die Punkte abhaken und sich am Fortschritt des Umzugs erfreuen.


Ein Umzug erfordert viel Organisationstalent. Doch mit einer Umzugsliste wird das Vorhaben zum Kinderspiel. Von der Vor- bis zur Nachbereitung finden Sie alle möglichen Aufgaben, die Sie im Angesicht eines Umzuges zu erledigen haben auf einen Blick in unserer Umzugsliste. Damit Sie bei all dem Stress nicht den Überblick verlieren, lohnt es sich allemal, dass Sie sich die Planungshilfe von unserer Homepage herunterladen. Wir haben sie als pfd-File zur Verfügung gestellt. Die Verlinkung finden Sie in der Menüleiste im oberen Seitendrittel oder am Ende des Beitrages. Dann einfach ausdrucken und abhaken. Auch für die Zeit vor dem Umzug stellt die Umzugsliste eine Orientierung dar. Sie ist nämlich auch noch eine Handreichung, die Ihnen Aufgaben zeigt, an die Sie vor dem Umzug vielleicht noch gar nicht denken.

Und das Beste ist: Sie hilft dabei die verschiedenen Termine zu koordinieren. Denn zwischen der Begehung der alten Wohnung und der ersten Nacht in der neuen Wohnung liegt viel Arbeit.

Mit unserer Checkliste Umzug sind Sie bestens vorbereitet. Sie erinnert zum Beispiel an die vielen Institutionen, bei denen Sie eine Adressänderung anzeigen sollten. Mit einem Nachsendeauftrag müssen Sie aber beispielsweise nicht daran zwangsläufig daran denken, wie die Post vom Umzug erfährt.

Welche Aufgaben müssen am Umzugstag erledigt werden und welche sind unbedingt vorher abzuschließen? All das sehen sie In den Kategorien der Umzugsliste. Wie oft kam es schon vor, dass mitten im größten Trubel noch ein ganz wichtiger Termin beim Bürgeramt oder beim Vermieter den ursprünglichen Fahrplan durcheinander brachte. Mit einer Umzugsliste kann Ihnen das nicht passieren.

Wir möchten, dass es Ihnen gelingt Ihren Umzug möglichst reibungslos und ohne viele Hürden zu organisieren. Deshalb greifen Sie zur Umzugsliste und sichern Sie sich den kostenlosen und tollen Helfer.

Link zur Umzugsliste.