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Haben Sie das Recht auf Sonderurlaub bei Umzug?

Für jeden ist der Umzug in eine neue Wohnung eine Herausforderung, bei der Termine koordiniert, Umzugskartons organisiert, der Haushalt verpackt und Behördenwege erledigt werden müssen. Diese Aufgaben hängen notwendigerweise mit einem Wohnungswechsel zusammen, lösen aber bei den meisten Menschen Unbehagen aus. Denn nicht jeder hat die Kraft oder die Zeit, diese nach der Arbeit oder am Wochenende zu erledigen. Bekommt man also Sonderurlaub beim Umzug?

Für viele stellt sich die Frage, ob man als Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub beim Umzug hat. Dem ist nicht so. Weder im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) noch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist ein Anspruch geregelt. Aber tarifvertraglich sind Arbeitsbefreiungen sowie Zusatz- und Sonderurlaub unter bestimmten Bedingungen fixiert. Seit Ende 2006 wird dies beispielsweise im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt; für Beamte gelten teilweise andere gesetzliche Vorschriften. So heißt es beispielsweise im TV-L, dass Beschäftigte bei Vorliegen eines gewichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten. Die Gewährung des Antrags liegt zwar im Ermessen des Arbeitgebers, soll jedoch den Interessen des Beschäftigten Rechnung tragen. Deshalb ist es immer am sinnvollsten bei der Klärung des Problems im Arbeitsvertrag, der Betriebsvereinbarung, dem Tarifwerk nachzuschlagen oder die Arbeitnehmervertretung um Rat zu fragen.

Generell lässt sich aber feststellen, dass ein persönliches Gespräch mit dem Arbeitgeber Missverständnissen vorbeugt und Unklarheiten schnell beseitigt. Denn mit Anspruchsdenken besonders bei der Frage nach Sonderurlaub beim Umzug lösen Sie den Interessenkonflikt mit ihrem Chef nicht. Schildern Sie ihm Ihre persönliche Lage beispielsweise vor dem Einzug in die erste Wohnung, gemeinsam lässt sich immer eine für beide Seiten befriedigende Lösung finden.

Auch wenn Sie Erledigungen in der alten Wohnung treffen müssen, wie die Abnahme durch den Vermieter oder die Entsorgung des Sperrmülls beziehungsweise alter Möbel, können Sie diesen Termin mit Ihrem Vorgesetzten abklären. Sonderurlaub beim Umzug muss nicht sein, wenn er Ihnen die Möglichkeit einräumt, die Arbeitszeit an einem anderen Tag nachzuarbeiten.

Nutzen Sie bei einem Wohnungswechsel auch die Möglichkeiten des Internets. Viele Bürgerbüros bieten auf ihren Serviceseiten Formulare im Downloadbereich an, die sie beim An- oder Ummelden benutzen können, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen. So sparen Sie Zeit und schaffen es den Termin auch ohne Sonderurlaub beim Umzug wahrzunehmen.

 

 

 

 

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