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Was muss beim Ummelden der Wohnanschrift beachtet werden?

Es ist geschafft! Ob nun die erste Wohnung bezogen wurde oder Sie schon mehr Erfahrungen beim Wechsel der eigenen vier Wände haben, ein Termin beim Bürgeramt gehört für alle Umziehenden dazu. Was es dabei zu beachten gilt, wurde hier für Sie zusammengestellt.

Zunächst gilt es, die oftmals synonym verwandten Begriffe „anmelden“ und „ummelden“ zu entflechten. Wenn sie innerhalb eines Wohnortes umgezogen sind, müssen Sie sich beim Bürgeramt ummelden. Ziehen Sie aber innerhalb Deutschlands von einem Ort in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich in Ihrem neuen Wohnort anmelden. Für beide Fälle gilt aber, dass Sie verpflichtet sind, sich innerhalb von 7 Tagen nach einer Adressänderung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde zu melden. Ihr Wohnungswechsel muss innerhalb dieses Zeitraums angezeigt werden, sonst könnten Bußgelder fällig werden. Der Vorgang an sich ist aber nicht mit Kosten verbunden.

Die Adressen der zuständigen Bürgerämter, bei denen Sie sich an- bzw. ummelden, finden Sie auf den Serviceseiten der Gemeinden und Städten im Internet. Dort können Sie im Downloadbereich auch Formulare herunterladen, die den Behördengang erleichtern. Füllen Sie beispielsweise den Bogen schon zu Hause aus, sparen Sie im Einwohnermeldeamt beim ummelden Bearbeitungszeit. Sie können diese Formulare auch benutzen, wenn Sie nicht persönlich beim Bürgeramt erscheinen können. So können Sie auch einen Bevollmächtigten inkl. persönlich unterschriebener Vollmacht anstatt Ihrer selbst zur Erledigung der Formalitäten schicken. Ihr Vorteil ist es, dass Sie beim Arbeitgeber nicht unbedingt Sonderurlaub beantragen müssen.

In beiden Fällen gilt aber, dass beim ummelden der Ausweis und/oder der Reisepass im Amt vorzulegen ist. Bei minderjährigen Kindern bringen Sie den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Die neue Anschrift wird dann auf dem Ausweis bzw. Reisepass vermerkt. Für junge Menschen, die aus der Wohnung der Eltern ausziehen, ist es wichtig darauf zu achten, die erste eigene Wohnung als Erstwohnsitz anzumelden. Gegebenenfalls kann die Wohnung der Eltern als Nebenwohnsitz angemeldet bleiben. Eine Möglichkeit, die vor allem von Auszubildenden oder Studenten genutzt wird.

  1. Ach hör mir bloß auf mit den Sch*** ummeldungen. Ich bin jetzt seit ca 2 Monaten in meiner neuen Wohnung und ich schlag mich immer noch mit den Mitarbeitern von eon rum. Also manchmal frag ich mich echt, ob die Leute da schon wissen, was sie zu tun haben.