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Wohin mit dem Sperrmüll?

Die Sonne scheint, Pflanzen beginnen zu knospen und die Tage werden wieder heller und freundlicher – für viele Menschen ein Grund die eigenen vier Wände neu zu gestalten oder gleich ganz einen Wohnungswechsel zu vollziehen. Doch was soll man mit dem Sperrmüll machen, der sich schon jahrelang im Keller angesammelt hat?


Zum Sperrmüll sind alle sperrigen Haushaltsgegenstände zu zählen, die nicht in eine hausübliche 120l Mülltonne passen. Dazu gehören Holzabfälle oder Holzspanwerkstoffe, Geschirr und Bestecke, aber auch Teppichböden, PVC-Bodenbelag oder Laminat. Wer Möbel entsorgen will, muss diese ebenfalls gesondert  anzeigen.

Elektrogeräte, Bauabfälle oder Farben dürfen in den meisten Kommunen nicht mit dem Sperrmüll entsorgt werden. Wohingegen Bekleidung, Tapetenreste oder in großen Säcken verpackter Haushaltsmüll durchaus als sperriger Müll gilt. Um sicherzugehen,sollten Sie diese Fragen mit Ihrem örtlichen Entsorger klären.

Generell gibt es drei Möglichkeiten Ihren Sperrmüll zu entsorgen. Bei den kommunalen Wertstoffhöfen können Sie eigenhändig und kostenlos diesen Müll abgeben. Bei größeren Mengen, für die Sie beispielsweise keinen Anhänger mieten wollen, bestellen Sie bei Ihrem kommunalen Müllentsorgungsunternehmen eine Abholung. In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands gibt es auch einen festgelegten Kalendertag, an dem der örtliche Müllentsorger Sperrmüll entsorgt. Dazu müssen Sie nur die zu entsorgenden Gegenstände vor das Haus stellen. Dritte Möglichkeit ist die Abholung des Mülls bzw. die Entrümpelung des Kellers durch ein privates Unternehmen. Ihr Vorteil ist es, dass Sie für diese Aktion keinen Sonderurlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen müssen. Dafür ist die Bestellung eines Unternehmens meistens kostenpflichtig, wenn nicht Gegenstände des zu entsorgenden Hausrats von diesem Unternehmen als wiederverwertbare Güter deklariert werden. So können beispielsweise Wohnungseinrichtungen für hilfsbedürftige Menschen aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden. Die Dinge, die das Unternehmen also weiter verwenden kann, werden bei der Rechnungsschreibung gegengerechnet und vermindern den Rechnungsbetrag. Oftmals ist die Abholung des Sperrmülls dadurch auch kostenfrei und gleichzeitig haben Sie auch noch etwas Gutes getan.

Für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden hängt also von den örtlichen Gegebenheiten der kommunalen Entsorger, von Ihren eigenem Zeitbudget und Transportmöglichkeiten ab. Die Anschriften und Kontaktdaten der Wertstoffhöfe und den regionalen Entsorgern finden Sie auf den Internetseiten Gemeinde oder der Stadt.