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Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben

Die Umzugskosten können Sie bei der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten steuermindernd berücksichtigen lassen. Entweder geben Sie eine Umzugspauschale an oder legen einzelne Nachweise vor.

Die Umzugskosten werden steuermindernd anerkannt, wenn dies aus folgenden Gründen gerechtfertigt scheint:

  • Der Umzug wird bei den Werbungskosten anerkannt, wenn Sie aus beruflichen Gründen einen Wohnungswechsel durchführen müssen. Dies ist schon der Fall, wenn sich Ihr Fahrtweg auf über eine Stunde erhöhen würde.
  • Als außergewöhnliche Belastung werden die Kosten anerkannt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder durch nicht beeinflussbare äußere Einflüsse (Hochwasser, Naturkatastrophen u.ä.) zum Umzug gezwungen sind.
  • Bei einem Umzug aus privaten Gründen, können Sie ggf. entstandene Handwerkerleistungen steuerlich absetzen.

Sofern der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt, können Transportkosten, Reisekosten, Maklerkosten für die neue Mietwohnung und eine Umzugskostenpauschale für sonstige Umzugskosten angezeigt werden. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb einer Stadt, wenn sich die Fahrzeit bei Hin- und Rückfahrt um eine Stunde verkürzen würde.

Mittels der Umzugskostenpauschale können für das Jahr 2011 Ledige 641 Euro und Verheiratete 1.283 Euro angeben (2012: 657, 1314 Euro). Dieser Betrag erhöht sich um 283 Euro (2012: 289 Euro) für jede weitere im Haushalt des Steuerzahlers lebende Person. Eine Einzelauflistung aller Umzugskosten lohnt sich also nur, wenn Sie in der Summe über der Pauschale liegen.

Umzugskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn für Sie oder Ihre Angehörigen die alte Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzbar ist. Dabei müssen Sie aber beachten, dass Ihre zumutbare Eigenbelastung nach Ihrem Gesamteinkommen berechnet wird. Die Belastung kann je nach Gesamtbetrag der Einkünfte zwischen einem und sieben Prozent liegen. Das heißt, je mehr Sie verdienen, umso höher liegt der Eigenanteil den Sie tragen können und müssen, bevor Sie bspw. Umzugskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen könnten.

Private Umzüge waren bisher nicht absetzbar. Aber Sie können natürlich beauftragte Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen. Auch wenn Sie einen Transporter oder Anhänger mieten, können Sie diese Umzugskosten bei der Steuererklärung angeben. Bei selbst durchgeführte Schönheitsreparaturen können Sie die Kosten für das hierfür benötigte Material ebenfalls absetzen.