Diese Webseite wird für den Verkauf angeboten. Wenn Sie sich für dieses Projekt interessieren, schreiben Sie uns gerne.

Posts Tagged ‘ Adressänderung

Beim Umzug auch an die GEZ denken

Zieht man in eine neue Wohnung, gehen den meisten Menschen ziemlich viele Gedanken durch den Kopf. Vor allem die Auswahl der Wandfarbe und die Aufstellung der Möbel spielen dabei eine große Rolle. Aber auch Behördengänge und Schriftwechsel mit dem Kabel- oder Telefonbetreiber und der GEZ begleiten einen Umzug.

Nach einem Wohnungswechsel sollte man sich bei einem Bürgeramt ummelden und den Umzug unbedingt der GEZ mitteilen. Denn schon mancher Verbraucher sei im Nachhinein von einer immensen Rechnung überrascht worden.

Personen, die ihre erste Wohnung beziehen, sollten sich bei der GEZ neu anmelden. Das geht relativ schnell und problemlos über ein Online-Formular. Ab 2013 gelten neue Beitragssätze, die das Gebühreneinzugssystem deutlich vereinfachen. So muss ab diesen Zeitpunkt nur noch ein Basisbetrag von 17,98€ bezahlt werden, unabhängig von Anzahl und Art der Geräte. Dies kommt vor allem Familien und Wohngemeinschaften entgegen.

Sie sollten sich überlegen, ob Sie der GEZ eine Einzugsermächtigung erteilen, denn in diesem Fall, gehen Sie allen Problemen aus dem Weg. Es sei denn, Sie entscheiden sich zu einem späteren Zeitpunkt für den Wechsel Ihres Girokonto-Anbieters. Dann sollten Sie das der GEZ ebenso mitteilen.

Nur wenn Sie Ihre GEZ-Gebühren auf Rechnung bezahlen und Ihren Umzug nicht gemeldet haben, kann es problematisch werden. Werden diese an die alte Adresse geschickt und Sie sind dort, wegen Ihres Umzuges nicht anzutreffen, werden die Briefe als nicht zustellbar zurückgeschickt. Dann versucht die GEZ, Sie über das Einwohnermeldeamt ausfindig zu machen. Bis dann eine Rechnung an Ihre neue Adresse geschickt werden kann, können durchaus mehrere Monate vergehen. Und der Rechnungsbetrag läuft auf und wird Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt im Ganzen in Rechnung gestellt. Das löst dann bei vielen Verbrauchern Ärger aus.

Ihre Adressänderung können Sie ganz einfach auf der Homepage der GEZ in einem Onlineformular mitteilen. So sparen Sie Porto und den Weg zur Post. Wollen Sie Ihren Umzug und die veränderte Anschrift in einem Brief darlegen, sind Sie mit einem Einschreiben und Rückschein auf der sicheren Seite.

Was muss beim Ummelden der Wohnanschrift beachtet werden?

Es ist geschafft! Ob nun die erste Wohnung bezogen wurde oder Sie schon mehr Erfahrungen beim Wechsel der eigenen vier Wände haben, ein Termin beim Bürgeramt gehört für alle Umziehenden dazu. Was es dabei zu beachten gilt, wurde hier für Sie zusammengestellt.

Zunächst gilt es, die oftmals synonym verwandten Begriffe „anmelden“ und „ummelden“ zu entflechten. Wenn sie innerhalb eines Wohnortes umgezogen sind, müssen Sie sich beim Bürgeramt ummelden. Ziehen Sie aber innerhalb Deutschlands von einem Ort in eine andere Gemeinde, müssen Sie sich in Ihrem neuen Wohnort anmelden. Für beide Fälle gilt aber, dass Sie verpflichtet sind, sich innerhalb von 7 Tagen nach einer Adressänderung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde zu melden. Ihr Wohnungswechsel muss innerhalb dieses Zeitraums angezeigt werden, sonst könnten Bußgelder fällig werden. Der Vorgang an sich ist aber nicht mit Kosten verbunden.

Die Adressen der zuständigen Bürgerämter, bei denen Sie sich an- bzw. ummelden, finden Sie auf den Serviceseiten der Gemeinden und Städten im Internet. Dort können Sie im Downloadbereich auch Formulare herunterladen, die den Behördengang erleichtern. Füllen Sie beispielsweise den Bogen schon zu Hause aus, sparen Sie im Einwohnermeldeamt beim ummelden Bearbeitungszeit. Sie können diese Formulare auch benutzen, wenn Sie nicht persönlich beim Bürgeramt erscheinen können. So können Sie auch einen Bevollmächtigten inkl. persönlich unterschriebener Vollmacht anstatt Ihrer selbst zur Erledigung der Formalitäten schicken. Ihr Vorteil ist es, dass Sie beim Arbeitgeber nicht unbedingt Sonderurlaub beantragen müssen.

In beiden Fällen gilt aber, dass beim ummelden der Ausweis und/oder der Reisepass im Amt vorzulegen ist. Bei minderjährigen Kindern bringen Sie den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch mit. Die neue Anschrift wird dann auf dem Ausweis bzw. Reisepass vermerkt. Für junge Menschen, die aus der Wohnung der Eltern ausziehen, ist es wichtig darauf zu achten, die erste eigene Wohnung als Erstwohnsitz anzumelden. Gegebenenfalls kann die Wohnung der Eltern als Nebenwohnsitz angemeldet bleiben. Eine Möglichkeit, die vor allem von Auszubildenden oder Studenten genutzt wird.

Ihr Umzug – Ihre Post zieht mit!

Jedem ist klar, steht ein Wohnungswechsel an, kann bei der Post zwecks Umzugs ein Deutsche Post Nachsendeauftrag gelöst werden. Damit werden Brief- und Warensendungen automatisch an Ihre neue Adresse gesandt. Trotz Umzugs sind Sie damit immer von der Deutschen Post zu erreichen. Doch was ist mit den Sendungen die von den neuen Postdienstleistern verteilt werden?

1998 wurde das Briefmonopol der Deutschen Post aufgehoben. Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte anfangs Lizenzen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen nur unter der Voraussetzung, dass die neuen Dienstleister gegenüber der Deutschen Post einen Mehrwert anboten. Zum Beispiel mussten Anbieter die Post bei den Kunden abholen oder Eilzustellungen am selben Tag der Aufgabe befördern. Dies erhöhte die Kosten der neuen Postdienstleister, so dass sie sich nicht gegen die Preise der Deutschen Post durchsetzen konnten. 2008 fielen diese Beschränkungen weg und Postdienstleister wie City-Post, PIN und TNT Post traten in erfolgreiche Konkurrenz zur Deutschen Post.

Wie erfahren aber die neuen Postdienstleister von Ihrem Umzug? Ist man gezwungen, allen Anbietern diesen anzuzeigen? City-Post reagiert auf Ihren Umzug, indem sie bei Nichtzustellbarkeit einer Sendung die Anschrift überprüft und dem Absender die neu ermittelte Adresse zur Verfügung stellt. Darüber hinaus unternimmt City-Post einen zweiten kostenlosen Zustellversuch an die ermittelte Neuadresse. Liegt diese außerhalb des Zustellgebietes, wird die Sendung an die Deutsche Post AG weitergeleitet.

Bei PIN wird mit dem Auftraggeber im Voraus geregelt, wie mit Sendungen zu verfahren ist, die z.B. wegen eines Umzuges nicht zugestellt werden können. In den meisten Fällen werden diese an den Absender zurückgeschickt. TNT Post schickt nicht zustellbare Briefsendungen an den Absender zurück. Als Serviceleistung bietet TNT Post aber an, die Adressen im Voraus zu recherchieren und mit dem Absender abzugleichen. So wird die Wahrscheinlichkeit von Rücksendungen verringert.

Generell gilt aber auch, dass Sie die wichtigen Briefe von staatlichen Institutionen trotz Umzug mit der Post erhalten. Diese Behörden, die durchaus auch auf private Postunternehmen bei der Beförderung zurückgreifen, recherchieren ihre Adresse bei Nichtzustellung nach. Deshalb ist es auch so wichtig, dass Sie sich im Bürgeramt ummelden. Diesen Punkt sollten Sie auf Ihrer „Checkliste Umzug“ dick markieren.