Was beim Umzug zu beachten ist
Ein Umzug ist vielfach mit Stress und Hektik verbunden. Einige Dinge können aber bereits im Voraus erledigt werden.
Das können Sie schon einige Wochen vorher in Angriff nehmen
Manche Möbelstücke passen nicht mehr in Ihr neues Zuhause oder sind so abgenutzt, dass sie nur noch in den Sperrmüll gegeben werden können. Bei diesem können Sie aber nicht nur alte Möbel entsorgen, sondern beispielsweise auch alte Gartengeräte, Kinderwagen und dergleichen mehr. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig bei dem Unternehmen, welches für die Sperrmüllabfuhr zuständig ist. Findet die Sammlung in Ihrer Kommune zu festgelegten Zeiten statt, so ist es trotzdem empfehlenswert, einen separaten Termin zu vereinbaren und beispielsweise einen Sperrmüllcontainer zu mieten.
Die Utensilien, die sich in den alten Schränken befanden, können Sie schon einmal in Umzugskartons verpacken. Sofern Sie die Gegenstände in den letzten Tagen nicht mehr benötigen.
Sorgen Sie auch dafür, dass Sie genügend Umzugskartons zur Verfügung haben. Diese stellt Ihnen nach Rücksprache beispielsweise das Umzugsunternehmen zur Verfügung, sie können aber auch in Baumärkten oder im Internet zu günstigen Konditionen erworben werden.
Auf jeden Umzugskarton sollten Sie vermerken, zu welchem Zimmer die Gegenstände gehören. Packen Sie beispielsweise Töpfe oder Geschirr ein, so schreiben Sie auf den Karton „Küche“. So können die einzelnen Kartonagen nach dem Umzug sofort in den richtigen Raum gestellt werden.
Rechtzeitig Urlaub für den Umzug beantragen
Ein Umzug ist meist recht zeitintensiv. Doch leider gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch keinen Anspruch auf Sonderurlaub bei privaten Umzügen. Ziehen Sie aus beruflichen Gründen um, da Sie beispielsweise an einen anderen Dienstort versetzt werden, stehen Ihnen bis zu zwei Tagen Sonderurlaub zu. Schauen Sie in jedem Fall in Ihren Arbeitsvertrag und erkundigen Sie sich auch bei Ihren Kollegen, ob im Unternehmen eine Sonderurlaubsregelung gilt. Ansonsten hilft vielleicht auch ein diplomatisches Gespräch mit dem Vorgesetzten. Auf jeden Fall sollten Sie den entsprechenden Urlaubsantrag einige Wochen im Voraus stellen.
Sollte Ihnen kein gesonderter Urlaub zustehen, so fragen Sie nach einer unentgeltlichen Freistellung. Ansonsten verbleibt es Ihnen ja immer noch, regulären Urlaub zu verwenden oder beispielsweise Überstunden abzubauen. Schließlich müssen Sie sich nicht nur neu einrichten, sondern auch Ihr altes Zuhause besenrein und eventuell renoviert übergeben. Und dies meist binnen weniger Tage.